Lärm am Arbeitsplatz - page 7

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5.
Vorschriften
Durchschnittliche
Tagesexpositionswerte
(Lex, 8h)
Spitzenschalldruck
(Lp, c)
Hauptanforderungen
gemäßder
Richtlinie
2003/10/EG
> ErmittlungundBewertungder Risiken
>Maßnahmen zur Vermeidungoder Verringerungder Exposition
(insbes. Beherrschungder Risiken amEntstehungsort)
>Anhörungder Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter (Bewertungder
Risiken, zu treffendeMaßnahmen, Auswahl der Schutzeinrichtungen)
80dB(A)
135dB(C)
85dB(A)
137dB(C)
87dB(A)*
=EGW
1
140dB(C)*
=EGW
1
>Zurverfügungstel-
lung vonPGH2
> Informationund
Schulungbezüglich
der Risikendurch
Lärmexpositionund
derMaßnahmen zur
Risikoverringerung
>Möglichkeit einer
Vorsorgeuntersuchung
des Gehörs
EGW:
Expositionsgrenzwert -
2-PGH:
Persönlicher Gehörschutz
* Expositionspegel unter Berücksichtigungder Dämpfungswirkungdes persönlichenGehörschutzes
> Tragendes PGH2
obligatorischund
Einweisung indie
Benutzung
>Kontrolledes Gehörs
>Umsetzung eines
Maßnahmenprogramms
zur Verringerungdes
Lärms
>GeeigneteKennzeich-
nungen (Einrichtung von
Bereichenund/oder
Zugangsbeschränkungen)
> SofortigeMaßnahme
zurHerabsetzungder
Exposition auf ein
Niveauunterhalb
des Expositionsgren-
zwerts
>Ermittlungder
Lärmursachenund
Durchführung von
Maßnahmen zur
Vermeidung von
Wiederholungsfällen.
Hauptmaßnahmen, die vomArbeitgeber umzusetzen sind:
VORSCHRIFTEN
In Europa gelten Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit
der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), die
in der Richtlinie 2003/10/EG vom 6. Februar 2003 festgelegt sind. In Frankreich
wurde diese Richtlinie durch die Gesetzesverordnung Nr. 2006-892 vom 19. Juli
2006 umgesetzt und in dasArbeitsgesetzbuch aufgenommen.
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