Lärm am Arbeitsplatz

7 5. Vorschriften Durchschnittliche Tagesexpositionswerte (Lex, 8h) Spitzenschalldruck (Lp, c) Hauptanforderungen gemäßder Richtlinie 2003/10/EG > ErmittlungundBewertungder Risiken >Maßnahmen zur Vermeidungoder Verringerungder Exposition (insbes. Beherrschungder Risiken amEntstehungsort) >Anhörungder Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter (Bewertungder Risiken, zu treffendeMaßnahmen, Auswahl der Schutzeinrichtungen) 80dB(A) 135dB(C) 85dB(A) 137dB(C) 87dB(A)* =EGW 1 140dB(C)* =EGW 1 >Zurverfügungstel- lung vonPGH2 > Informationund Schulungbezüglich der Risikendurch Lärmexpositionund derMaßnahmen zur Risikoverringerung >Möglichkeit einer Vorsorgeuntersuchung des Gehörs EGW: Expositionsgrenzwert - 2-PGH: Persönlicher Gehörschutz * Expositionspegel unter Berücksichtigungder Dämpfungswirkungdes persönlichenGehörschutzes > Tragendes PGH2 obligatorischund Einweisung indie Benutzung >Kontrolledes Gehörs >Umsetzung eines Maßnahmenprogramms zur Verringerungdes Lärms >GeeigneteKennzeich- nungen (Einrichtung von Bereichenund/oder Zugangsbeschränkungen) > SofortigeMaßnahme zurHerabsetzungder Exposition auf ein Niveauunterhalb des Expositionsgren- zwerts >Ermittlungder Lärmursachenund Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungsfällen. Hauptmaßnahmen, die vomArbeitgeber umzusetzen sind: VORSCHRIFTEN In Europa gelten Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), die in der Richtlinie 2003/10/EG vom 6. Februar 2003 festgelegt sind. In Frankreich wurde diese Richtlinie durch die Gesetzesverordnung Nr. 2006-892 vom 19. Juli 2006 umgesetzt und in dasArbeitsgesetzbuch aufgenommen.

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